Sport, Training, Bewegung: Die positiven Auswirkungen
auf Körper, Geist und Seele bestreitet niemand.
Unser Ziel ist es, alle Menschen, insbesondere mit
Funktions-, Belastungs- und Aktivitätseinschränkungen,
zum langfristigen und eigenverantwortlichen Sporttreiben zu motivieren.
Bei bestehenden Einschränkungen gem.
§ 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX existiert ein Rechtsanspruch auf Sport. Dieser ist als Rehabilitationssport im
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch IX festgeschrieben.
Erfahrene und kompetente Anbieter geeigneter Sportgruppen gibt es in vielen Branchen so z.B. in Reha-Zentren,
KG-Praxen, Kliniken und Fitnesseinrichtungen.
Bislang gibt es grundsätzlich nur im Sportverein die Möglichkeit Rehabilitationsport anzubieten.
Dies werden wir ändern!
Der RehaSport Deutschland e.V. vertritt als branchenübergreifender Bundesverband alle qualifizierten Anbieter.