RSD - Rehasport - Abrechnung

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Abrechnung

Jeder anerkannte Leistungserbringer rechnet selbst mit den Kostenträgern ab.

Dafür hat er ein eigenständiges Institutionskennzeichen (IK).

Da die Abrechnung nur im elektronischen Abrechnungsverfahren nach §302 SGB V erfolgen darf, können Sie ein Abrechnungszentrum beauftragen oder dafür eine geeignete Software bzw. ein Online-Abrechnungsportal verwenden.

Für weitere Informationen zu diesem Thema kontaktieren Sie Sabine Knappe unter sl@rehasport-deutschland.de oder buchen direkt einen Beratungstermin.
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