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LEHRGANG DATENSCHUTZ - MIT PRÜFUNG DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/N

Der korrekte Umgang mit personenbezogenen Daten stand Anfang 2018 im öffentlichen Fokus: Am 25. Mai 2018 trat europaweit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Diese regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten neu.

Nach vier Jahren ist es um das Thema ruhig geworden und offensichtlich auch aus dem Bewusstsein vieler Unternehmen (wieder) verschwunden.

Wie es jedoch leider zu erwarten war, wenden die Aufsichtsbehörden den in der DSGVO vorgesehenen erhöhte Sanktionsrahmen, mit drastisch, ggf. auch die Existenz bedrohenden, Bußgeldern an.

Vermehrte Anfragen zum Datenschutz zeigen derzeit, dass grundlegende Informationen sehr häufig fehlen. Insbesondere dort, wo ein Datenschutzbeauftragter erforderlich wäre.

Kleine Unternehmen, wie Physiotherapeuten, Fitnessstudios und Sportvereine werden wohl nie alle Anforderungen der nationalen und europäischen Gesetze erfüllen können. Das wird in letzter Konsequenz auch niemand von ihnen erwarten! Aber mit dem Wissen der Basics können Sie sicher sein, dass man Ihnen im Zweifelsfall nicht den „Kopf abreißt” und vermeiden folgenschwere Konsequenzen.

Eine Vogel-Strauß-Politik, gar nichts zu tun, ist überhaupt nicht zu empfehlen. Dies wird nämlich jedem Verantwortlichen mit den beschriebenen Konsequenzen als Vorsatz ausgelegt. Gerade, wenn Sie Gesundheitsdaten verarbeiten, sollten Sie handeln und sich unbedingt informieren.

Mit der Prüfung im Anschluss an den Lehrgang haben Sie die Gewähr, eine*n qualifizierten Mitarbeiter*innen als internen Datenschutzbeauftragten einzusetzen, falls dies in Ihrem Unternehmen gefordert wird. Wir beraten Sie hierzu gerne im Vorfeld:
datenschutz@este-services.de
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